Als Verwalter nach WEG-Recht kümmern wir uns um die Anlagen der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach WEG-Recht.
Gemeinschaftliches Eigentum umfasst die Teile eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines Dritten stehen.
Der Umfang der regulären Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes sowie der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag.
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