Wir bieten Ihnen kompetente Dienstleistung rund um die Verwaltung Ihrer Immobilie – fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
Als Verwalter nach WEG-Recht kümmern wir uns um die Anlagen der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach WEG-Recht.
Gemeinschaftliches Eigentum umfasst die Teile eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines Dritten stehen.
Der Umfang der regulären Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes sowie der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag.
Wir vertreten Sie gegenüber Mietern und sonstigen Dritten bei der Verwaltung Ihres Miethauses.
Aufgaben der Hausverwaltung sind u.a.:
Wollen Sie Ihre Wohnung verwalten lassen, dann bieten wir Ihnen die sogenannte Sondermietverwaltung an.
Wir übernehmen für Sie alle relevanten Aufgaben rund um Ihre Wohnung sowie sämtliche Belange des Mietverhältnisses:
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